Bike & Travel Service, Inhaber: Dirk Remmel – nachstehend Vermieter genannt.

 

1. Buchung und Anzahlung:

Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Motorradmiete werden 25% des Mietpreises als Anzahlung benötigt. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung über die Anzahlung keine Zahlung, bzw. Geldeingang auf dem Vermieterkonto, erlischt der Anspruch des Mieters an dem reservierten Motorrad und der Vermieter behält sich vor das Motorrad anderweitig zu vermieten.

Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro-Karten und Kreditkarten des Typs VISA und Euro-/ MasterCard akzeptiert.

 

2.1. Stornierung – ohne abgeschlossene Storno-Optimierung:

Wird die gebuchte Motorradmiete kundenseitig vor Mietbeginn im Zeitfenster von:

Über 3 Wochen abgesagt: Rückerstattung Anzahlung abzüglich 5% des Mietpreises

21 -15 Tagen abgesagt:  Rückerstattung Anzahlung abzüglich 10% des Mietpreises

14 -8 Tagen abgesagt:  Rückerstattung Anzahlung abzüglich 20% des Mietpreises

7 Tagen abgesagt:  keine Rückerstattung – Einbehalt der 25% Anzahlung des Mietpreises

 

2.2. Stornierung – mit abgeschlossener Storno-Optimierung:

Mit der Storno-Optimierung kann ohne Angabe von Gründen die Buchung zu günstigen Konditionen vor Mietbeginn storniert werden. Wird es kundenseitig unterlassen den Vermieter über die Stornierung der Buchung vor dem geplanten Mietbeginn zu informieren oder meldet die Stornierung erst danach oder auch gar nicht, wird die Anzahlung auch bei abgeschlossener „Storno-Optimierung“ komplett einbehalten.

Wird die gebuchte Motorradmiete kundenseitig vor Mietbeginn im Zeitfenster von:

Über 2 Wochen abgesagt: Rückerstattung Anzahlung abzüglich 50€  für Storno-Optimierung

14 -8 Tagen abgesagt:       Rückerstattung Anzahlung abzüglich 7% des Mietpreises

7 Tagen abgesagt:              Rückerstattung Anzahlung abzüglich 12% des Mietpreises

Oder

8 Stunden nach Mietbeginn sowie auch nicht abgesagt: 

keine Rückerstattung – Einbehalt der 25% Anzahlung des Mietpreises

 

3. Kaution

Die Kaution pro Motorrad in Höhe von 1.000,--€ wird kundenseitig in Bar, per EC-Kartenzahlung oder per Kreditkartenbelastung bis spätestens zum Mietbeginn hinterlegt. Bei einwandfreier Rückgabe des Mietmotorrades wird der Betrag wieder vom Vermieter entsprechend gut geschrieben.

 

4. Zahlungsabwicklung - Tarifvereinbarung

Der komplette Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei Mietbeginn zu leisten.

Der Miettarif wird spätestens bei Mietbeginn durch Mietvertragsabschluß festgelegt ( maximal 1 Freikilometerpaket à 300km mehr oder weniger als zuvor gebucht dann noch änderbar)  und kann nicht bei Rückgabe des Motorrades nachträglich in eventuell günstigere Angebote umgeändert werden.

Bei früherer Rückgabe des Motorrades oder bei weniger als im Tarif enthaltenen gefahrenen Kilometern gibt es keinen Anspruch auf eine teilweise Mietpreisrückerstattung. Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Motorrad nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch nicht anderweitig vermietet wurde.

 

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad nebst Zubehör zum Gebrauch. Das Motorrad ist für die vereinbarte Kilometerleistung entsprechend vorbereitet ( Reifen, Inspektionen, Öl, Kette). Die vereinbarten Mietpreise enthalten Kundendienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel, Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Miettarife schließen nicht ein: Kraftstoff und die Versicherung persönlicher Gegenstände.

5.1.        Unser Pannenschutz, sofern nicht vom Mieter aktiv bei Buchung mit eigenem Schutzbrief ausgeschlossen:

a)           Rückholung des Mietmotorrades ( ohne Mieter ), bei einem durch den Mieter verursachten Pannenfall oder (sowohl selbst als auch nicht selbst verursachten) Unfallschaden, im Radius :

·          bis 1.000 Entfernungskilometer um den Firmensitz der Vermietung:    kostenlos

·         Über 1.000 Entfernungskilometer um den Firmensitz der Vermietung:   Wird jeder Mehrkilometer mit 50 Cent + Autobahnmaut + evtl. Fährtickets dem Mieter berechnet.

 

Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden, ansonsten behält sich der Vermieter vor die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen.

Eine Mietrückerstattung aufgrund nicht genutzter Miettage nach einem Unfall ist nicht möglich, es wird andererseits auch kein Schadenersatz für nachfolgend ausfallende Mieten des verunfallten Motorrades vom Vermieter gefordert.

 

b)           Wartezeit bei technischer Panne ohne Verschulden des Mieters

·         bis 600 Entfernungskilometer um den Firmensitz der Vermietung:         2 Tage

·         bis 1.000 Entfernungskilometer um den Firmensitz der Vermietung:     3 Tage

·         über 1.000 Entfernungskilometer um den Firmensitz der Vermietung: 4 -5 Tage

Es wird dem Mieter die Ausfallzeit des Mietmotorrades anteilig zurückerstattet, es besteht darüber hinaus jedoch kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug in der Wartezeit vor Ort.

Eventuelle Abschleppkosten zum nächsten Fachhändler werden bei Vorlage der Rechnung vom Vermieter an den Mieter zurückerstattet.    

 

6. Versicherung des Mietmotorrades

Für das angemietete Motorrad besteht eine unbegrenzte Haftpflichtversicherung (Personenschäden pauschal bis 100 Mio. € / pro Person bis 8 Mio. €). Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, und Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,-€.

Weitere Versicherungen ( wie z.B. Unfall- oder Insassenversicherung) bestehen nicht.

 

7. Pflichten des Mieters

Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass und eine für das angemietete Motorrad entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter 8 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn, so sind wir berechtigt, das Fahrzeug nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.

Für Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind (Wildschäden, Diebstahl, und Brand), haftet der Mieter max. in der Höhe der Selbstbeteiligung mit € 500,-(bei gebuchter Reduzierung des Anteils 100,-- €). Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich einzuschalten (auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter) und beim Vermieter ein Schadensprotokoll aufzusetzen. Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden bis max. 500,-- € (bei gebuchter Reduzierung des Anteils 100,-- €). Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Schäden durch Fahrten auf ungeteertem Untergrund, sowie Überlassung des Mietmotorrades an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die Schäden in voller Höhe.

 

8. Übergabe und Rücknahme des Motorrads

Zum Führen des Motorrads ist nur der im Mietvertrag namentlich genannte Fahrer von uns berechtigt. Das Motorrad wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurückgegeben werden. Ist eine Nachtankung durch den Vermieter gewünscht bzw. erforderlich, wird zu den Treibstoffkosten noch eine Servicepauschale von € 15,- erhoben. Die Rücknahme des Motorrads erfolgt, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz des BMW Motorradzentrums Frankfurter Ring 29, 80807 München innerhalb der ausgehangenen Geschäftszeiten. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den Rückgabetermin um mehr als 4 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution verrechnet.

Der Mieter ist nicht verpflichtet das Motorrad gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das Motorrad so massiv mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.

 

9. Nutzung des Motorrads

Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist auf den Bereich der öffentlichen und geteerten Straßen beschränkt. Jegliche Nutzung des Motorrads in nicht öffentlichen Bereichen, sowie die Nutzung des Motorrads zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Motorrad in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, die Überlassung des Motorrades an einen Dritten, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang. Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer Marken-Vertragswerkstatt durchführen lassen.

 

9.1. Auslandsfahrten:

Das Motorrad darf nur in Deutschland und den EU-Staaten, sowie der Schweiz genutzt werden. Fahrten in andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und sind ggf. nicht versichert. Die Benutzung der ungarischen Autobahnen wird vom Vermieter untersagt und im Falle einer aufkommenden Forderung der ungarischen Autobahn Inkasso mit einer Aufwandspauschale von 150€ dem Mieter in Rechnung gestellt und belastet.

 

10. Reparaturen

Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Motorrads dürfen vom Mieter bis 500,--€ durch eine Marken-Vertragswerkstatt in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:

Fa. Dirk Remmel, Waldstrasse 22, DE-85250 Altomünster, USt-ID-nr: DE813701207 (Netto-Rechnung der Teile im EU-Ausland) ausgestellt sein muss, zurück erstattet.

 

11. Verhalten bei Unfall

Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten, sowie der mitgelieferte Unfallbericht von allen Unfallparteien auszufüllen. Die Mieter verpflichten sich keine Schuldanerkenntnis abzugeben. Der Vermieter ist so schnell wie möglich telefonisch zu verständigen. (Notfallnummer siehe Aufkleber unter der Sitzbank).

 

12. Verlust von Schlüssel oder Fahrzeugpapieren

Für die Neubeschaffung eines durch den Mieter verlorenen Zündschlüssels ist eine Kostenpauschale von 200,-€ durch den Mieter zu bezahlen.

Bei Verlust des Fahrzeugscheins ist sofort bei der nächsten deutschen Polizeidienststelle eine Verlustanzeige aufzugeben und diese dem Vermieter auszuhändigen. Die Kosten zur Erstellung eines Ersatzfahrzeugscheines (bei durch den Mieter verschuldeten Verlust ) in Höhe von 100,-€ sind vom Mieter zu tragen.

 

13. Allgemeine Bestimmungen

Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Motorrades. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.

Stand: 01.11.2019