Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-bike / Pedelec-Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-bike / Pedelec-Vermietung( Nicht für Motorrad-mieten gültig)

Bike & Travel Service, Inhaber: Dirk Remmel – nachstehend Vermieter genannt.

1. Buchung - Zahlung - Kaution – Stornierung

Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Pedelecmiete 2 Wochen und kürzer vor Mietbeginn ist keine Anzahlung nötig - für Reservierungen länger als 2 Wochen im Voraus werden 25% des Mietpreises als Anzahlung benötigt. Der Vermieter bietet die Möglichkeit diese per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Banküberweiung oder in bar vor Ort zu leisten. Erfolgt danach innerhalb von 5 Tagen die Anzahlung, wird die Mietreservierung verbindlich vom Vermieter bestätigt. Erfolgt keine Anzahlung erlischt nach 5 Tagen der Anspruch des Mieters an dem/den reservierten Pedelec/s und der Vermieter behält sich  vor diese/s anderweitig zu vermieten.   Wird die gebuchte Pedelecmiete kundenseitig mehr als 1 Woche vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde  die volle Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,--€ zurück. Bei Absage kürzer als 1  Woche vor Mietbeginn wird die Anzahlung nicht mehr zurück erstattet, außer der Kunde hat bei Buchung  unsere optionale „Storno-option“ abgeschlossen.  Mit dieser Option kann ohne Angabe von Gründen die Buchung auch noch Minuten vor Mietbeginn  storniert werden – ohne die Anzahlung einzubüßen. Der Kunde erhält dann seine Anzahlung abzüglich der 10,--€ je Pedelecbuchung zurück erstattet. Unterlässt es der Kunde den Vermieter über  die  Stornierung der  Buchung vor dem geplanten Mietbeginn zu informieren und meldet es erst danach oder gar nicht, wird die  Anzahlung auch bei abgeschlossener „Storno-option“ einbehalten.  

Die Kaution pro Pedelec in Höhe von 300,--€ wird vom Kunden in Bar oder per Kreditkarte hinterlegt. Die  Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Pedelec entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten  verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei geleisteter Anzahlung) des Mietpreises und der  Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Kaution und Mietpreis sind getrennt zu tätigen.   Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluß festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des  Pedelecs nachträglich umgeändert werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des Pedelecs keinen  Anspruch auf eine Mietrückerstattung. Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch  Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung  erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung  bestätigt werden kann, dass das gewünschte Pedelec nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch  nicht anderweitig vermietet wurde.  

Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro- Karten und Kreditkarten des Typs VISA und MasterCard akzeptiert.

2. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Pedelec nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Schmiermittel, Verschleißteile, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.  Miettarife schließen nicht ein:  Versicherung persönlicher Gegenstände, Versicherung für Schäden Dritter ( keine Haftpflichtversicherung ).

3. Pflichten des Mieters

Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass vorzulegen. Alle Ausweise sind im  Original vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn, so ist der Vermieter berechtigt, das Pedelec nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.  

Für Schäden und Diebstahl haftet der Mieter max. in der Höhe der regulären Selbstbeteiligung von 200,--€ bei separat gebuchter Senkung der Selbstbeteiligung auf 0,-- € ist der Mieter von der Schadenshaftung befreit. Bei Diebstahl ist eine entsprechende polizeiliche Anzeige dem Vermieter vorzulegen - ansonsten haftet der Mieter in vollem Umfang für den Zeitwert des gemieteten Pedelecs. Bei Missachtungen wie  alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Fahrten abseits der öffentlichen Fahrwege und in gesperrten Gebieten (z.B. Militär-oder Naturschutzgebiete), sowie Überlassung des Mietpedelecs an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die dadurch verursachten Kosten und Schäden in voller Höhe. 

4. Übergabe und Rücknahme des Pedelecs

Das Pedelec wird voll geladen übergeben und kann auch mit leerem Akku ohne weitere Kosten zurückgegeben werden. Die Rücknahme des Pedelecs erfolgt nur persönlich innerhalb der Geschäftszeiten,  sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz des BMW Motorradzentrums Frankfurter  Ring 29, 80807 München . Sollte die Rückgabe des Pedelecs den Rückgabetermin um mehr als 1 Stunde  überschreiten, wird eine Tagesmiete entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine  Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem  Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution verrechnet.   Wird das Pedelec vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und entsteht  dadurch ein Schaden am Pedelec oder dessen Verlust, so haftet der Mieter dafür in voller Schadenshöhe auch über die eigentliche Selbstbeteiligung hinaus, da dies ausdrücklich gegen die Mietvereinbarung verstößt und damit dieser Fall nicht miteingeschlossen ist. Der Mieter ist nicht verpflichtet das Pedelec gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das  Pedelc so  massiv mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich  der Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.

5. Nutzung des Pedelecs

Die Nutzung des angemieteten Pedelecs ist auf den Bereich der öffentlich befahrbaren Straßen und Wege beschränkt. Jegliche Nutzung des Pedelecs zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt.  Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Pedelec in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, sowie die Überlassung des Pedelecs an einen Dritten der fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung  haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang. Ohne schriftliche  Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch  für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom  Vermieter durchführen lassen.

6. Reparaturen

Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Pedelecs dürfen vom Mieter bis  200,--€ durch eine Werkstätte in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach  Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:  Fa. Dirk Remmel, Waldstrasse 22, DE-85250 Altomünster USt-ID-nr: DE813701207 ausgestellt sein  muss, zurück erstattet. 

7. Allgemeine Bestimmungen

Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die  Überlassung des Pedelecs. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser  Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch  für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen  davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen  Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte  Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen  Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer  Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.  

Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.