Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-bike / Pedelec-Vermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-bike / Pedelec-Vermietung( Nicht für Motorrad-mieten gültig)
Bike & Travel Service, Inhaber: Dirk Remmel – nachstehend Vermieter genannt.
1. Buchung - Zahlung - Kaution – Stornierung
Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Pedelecmiete 2 Wochen und kürzer vor Mietbeginn ist keine Anzahlung nötig - für Reservierungen länger als 2 Wochen im Voraus werden 25% des Mietpreises als Anzahlung benötigt. Der Vermieter bietet die Möglichkeit diese per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Banküberweiung oder in bar vor Ort zu leisten. Erfolgt danach innerhalb von 5 Tagen die Anzahlung, wird die Mietreservierung verbindlich vom Vermieter bestätigt. Erfolgt keine Anzahlung erlischt nach 5 Tagen der Anspruch des Mieters an dem/den reservierten Pedelec/s und der Vermieter behält sich vor diese/s anderweitig zu vermieten. Wird die gebuchte Pedelecmiete kundenseitig mehr als 1 Woche vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde die volle Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,--€ zurück. Bei Absage kürzer als 1 Woche vor Mietbeginn wird die Anzahlung nicht mehr zurück erstattet, außer der Kunde hat bei Buchung unsere optionale „Storno-option“ abgeschlossen. Mit dieser Option kann ohne Angabe von Gründen die Buchung auch noch Minuten vor Mietbeginn storniert werden – ohne die Anzahlung einzubüßen. Der Kunde erhält dann seine Anzahlung abzüglich der 10,--€ je Pedelecbuchung zurück erstattet. Unterlässt es der Kunde den Vermieter über die Stornierung der Buchung vor dem geplanten Mietbeginn zu informieren und meldet es erst danach oder gar nicht, wird die Anzahlung auch bei abgeschlossener „Storno-option“ einbehalten.
Die Kaution pro Pedelec in Höhe von 300,--€ wird vom Kunden in Bar oder per Kreditkarte hinterlegt. Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Pedelec entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung (bei geleisteter Anzahlung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt bei Mietbeginn. Kaution und Mietpreis sind getrennt zu tätigen. Der Miettarif wird spätestens bei Vertragsabschluß festgelegt und kann nicht bei Rückgabe des Pedelecs nachträglich umgeändert werden. Der Kunde hat bei früherer Rückgabe des Pedelecs keinen Anspruch auf eine Mietrückerstattung. Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung bestätigt werden kann, dass das gewünschte Pedelec nach seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch nicht anderweitig vermietet wurde.
Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro- Karten und Kreditkarten des Typs VISA und MasterCard akzeptiert.
2. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Pedelec nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise enthalten Wartungsdienste, Schmiermittel, Verschleißteile, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Miettarife schließen nicht ein: Versicherung persönlicher Gegenstände, Versicherung für Schäden Dritter ( keine Haftpflichtversicherung ).
3. Pflichten des Mieters
Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass vorzulegen. Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte Mietbeginn, so ist der Vermieter berechtigt, das Pedelec nicht länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu vermieten.
Für Schäden und Diebstahl haftet der Mieter max. in der Höhe der regulären Selbstbeteiligung von 200,--€ bei separat gebuchter Senkung der Selbstbeteiligung auf 0,-- € ist der Mieter von der Schadenshaftung befreit. Bei Diebstahl ist eine entsprechende polizeiliche Anzeige dem Vermieter vorzulegen - ansonsten haftet der Mieter in vollem Umfang für den Zeitwert des gemieteten Pedelecs. Bei Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter Fahruntüchtigkeit, Fahrten abseits der öffentlichen Fahrwege und in gesperrten Gebieten (z.B. Militär-oder Naturschutzgebiete), sowie Überlassung des Mietpedelecs an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die dadurch verursachten Kosten und Schäden in voller Höhe.
4. Übergabe und Rücknahme des Pedelecs
Das Pedelec wird voll geladen übergeben und kann auch mit leerem Akku ohne weitere Kosten zurückgegeben werden. Die Rücknahme des Pedelecs erfolgt nur persönlich innerhalb der Geschäftszeiten, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am Geschäftssitz des BMW Motorradzentrums Frankfurter Ring 29, 80807 München . Sollte die Rückgabe des Pedelecs den Rückgabetermin um mehr als 1 Stunde überschreiten, wird eine Tagesmiete entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution verrechnet. Wird das Pedelec vor den Geschäftsräumen außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt und entsteht dadurch ein Schaden am Pedelec oder dessen Verlust, so haftet der Mieter dafür in voller Schadenshöhe auch über die eigentliche Selbstbeteiligung hinaus, da dies ausdrücklich gegen die Mietvereinbarung verstößt und damit dieser Fall nicht miteingeschlossen ist. Der Mieter ist nicht verpflichtet das Pedelec gereinigt zurück zu bringen – sollte jedoch das Pedelc so massiv mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.
5. Nutzung des Pedelecs
Die Nutzung des angemieteten Pedelecs ist auf den Bereich der öffentlich befahrbaren Straßen und Wege beschränkt. Jegliche Nutzung des Pedelecs zu Wettbewerbszwecken ist strengstens untersagt. Dem Mieter ist es insbesondere untersagt das Pedelec in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen, sowie die Überlassung des Pedelecs an einen Dritten der fahruntüchtig ist. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und Personenschäden in vollem Umfang. Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter durchführen lassen.
6. Reparaturen
Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Pedelecs dürfen vom Mieter bis 200,--€ durch eine Werkstätte in Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf: Fa. Dirk Remmel, Waldstrasse 22, DE-85250 Altomünster USt-ID-nr: DE813701207 ausgestellt sein muss, zurück erstattet.
7. Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die Überlassung des Pedelecs. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und Durchführung ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.