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Unfallrückholung

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, um Ihre Zweiradgefährtin wieder nach Hause oder zum Händler Ihres Vertrauens zu bringen.

Bei Nichtverschulden Ihrerseits und anschliessender Reparatur bei einem Händler erstattet die gegnerische Versicherung die volle Summe für den Rücktransport.

Tipps für den Unfall-Fall im Ausland, vor allem mit ausländischem Unfallgegner:

  • Klären Sie, ob von der gegenerischen Versicherung bereits ein Gutachter den Schaden an Ihrem Motorrad erfasst hat!
  • Falls nein, ist es wichtig zu wissen, ob ein Gutachter, den Sie hier nach der Unfallrückholung mit der Schadensbewertung beauftragen, von der gegnerischen Versicherung akzeptiert wird.
  • Bei einem größeren Schaden, der ein wirtschaftlicher Totalschaden sein kann, bieten die Versicherungen gerne den Wiederbeschaffungswert an, um eine Regelung zu finden, bei dem sie sich die Rückholungskosten sparen können. Wenn Sie sich dennoch entscheiden das Fahrzeug zurück transportieren zu lassen, werden Ihnen die Transportkosten nur dann erstattet, wenn Sie Ihr Motorrad anschliessend auch reparieren lassen, sprich Sie eine Rechnung des Händlers vorweisen können!
  • Im Streitfall ist es von Vorteil, wenn Sie sich in dem betreffenden Land einen Anwalt nehmen bzw. hier in Deutschland einen Anwalt haben, der mit einer Kanzlei in dem entsprechenden Land eng zusammenarbeitet!

Fragen kostet nichts - wir erstellen Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot!!!