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Tipps für den Unfall-Fall im Ausland, vor allem mit ausländischem Unfallgegner:
- Klären Sie, ob von der gegenerischen Versicherung bereits ein Gutachter den Schaden an Ihrem Motorrad erfasst hat!
- Falls nein, ist es wichtig zu wissen, ob ein Gutachter, den Sie hier nach der Unfallrückholung mit der Schadensbewertung beauftragen, von der
gegnerischen Versicherung akzeptiert wird.
- Bei einem größeren Schaden, der ein wirtschaftlicher Totalschaden sein kann, bieten die Versicherungen gerne den Wiederbeschaffungswert an, um eine
Regelung zu finden, bei dem sie sich die Rückholungskosten sparen können. Wenn Sie sich dennoch entscheiden das Fahrzeug zurück transportieren zu lassen, werden Ihnen die Transportkosten nur dann erstattet, wenn
Sie Ihr Motorrad anschliessend auch reparieren lassen, sprich Sie eine Rechnung des Händlers vorweisen können!
- Im Streitfall ist es von Vorteil, wenn Sie sich in dem betreffenden Land einen Anwalt nehmen bzw. hier in Deutschland einen Anwalt haben, der mit einer
Kanzlei in dem entsprechenden Land eng zusammenarbeitet!
Fragen kostet nichts - wir erstellen Ihnen vorab ein unverbindliches Angebot!!!
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