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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bike & Travel Service,
Inhaber: Dirk Remmel – nachstehend Vermieter genannt.
1. Buchung - Zahlung - Kaution – Stornierung
Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der
Motorradmiete werden 25% des Mietpreises als Anzahlung
benötigt. Erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsstellung über die Anzahlung keine Zahlung, bzw.
Geldeingang auf dem Vermieterkonto, erlischt der
Anspruch des Mieters an dem reservierten Motorrad und
der Vermieter behält sich vor das Motorrad anderweitig
zu vermieten.
Wird die gebuchte Motorradmiete kundenseitig mehr als 1
Woche vor Mietbeginn abgesagt, erhält der Kunde die
volle Anzahlung zurück. Bei Absage kürzer als 1 Woche vor
Mietbeginn wird die Anzahlung nicht mehr zurück
erstattet, außer der Kunde hat bei Buchung unsere
optionale „Storno-und Umbuchungsoption“ abgeschlossen. Mit
dieser Option kann ohne Angabe von Gründen die Buchung
auch noch Minuten vor Mietbeginn storniert werden – ohne
die Anzahlung einzubüßen. Der Kunde hat dann entweder
die Möglichkeit seine Anzahlung abzüglich der Kosten für
die „Storno-und Umbuchungsoption“ zurück zu bekommen, oder
einmal den Miettermin zu verschieben. Unterlässt es der
Kunde den Vermieter über die Stornierung der Buchung vor
dem geplanten Mietbeginn zu informieren und meldet es
erst danach oder gar nicht, wird die Anzahlung auch bei
„Storno-und Umbuchungsoption“ einbehalten.
Die Kaution pro Motorrad entspricht dem gewählten
Selbstbeteiligungs-Anteil und wird vom Kunden in Bar
oder per Kreditkartenreservierung hinterlegt
Die Miete für das im Mietvertrag aufgeführte Motorrad
entspricht der aktuellen Preisliste (frühere Preislisten
verlieren ihre Gültigkeit). Die Zahlung bzw. Restzahlung
(bei Anzahlung) des Mietpreises und der Kaution erfolgt
bei Mietbeginn. Kaution und Mietpreis sind getrennt zu
bezahlen. Der Miettarif wird spätestens bei
Vertragsabschluß festgelegt und kann nicht bei Rückgabe
des Motorrades nachträglich in eventuell günstigere
Kombiangebote umgeändert werden. Der Kunde hat bei
früherer Rückgabe des Motorrades oder bei weniger als im
Tarif enthaltenen gefahrenen Kilometer keinen Anspruch
auf eine Mietrückerstattung.
Während der laufenden Miete können bei Bedarf auch
Mietzeitverlängerungen nach Rücksprache mit dem
Vermieter und dessen ausdrücklicher Bestätigung
erfolgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die
Verlängerung, da diese nur unter der Voraussetzung
bestätigt werden kann, dass das gewünschte Motorrad nach
seiner Mietzeit auch verfügbar ist und noch nicht
anderweitig vermietet wurde.
Als Zahlungsmittel werden neben Bargeld auch bargeldlose
Zahlungsmittel in Form von EC/Maestro-Karten und
Kreditkarten des Typs American Express, VISA und Euro-/
MasterCard akzeptiert.
2. Pflichten des Vermieters
a) Der Vermieter überlässt dem Mieter ein
verkehrssicheres und technisch einwandfreies Motorrad
nebst Zubehör zum Gebrauch. Die vereinbarten Mietpreise
enthalten Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Schmiermittel,
Verschleißteile, die Fahrzeug-Haftpflicht- und
Kaskoversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Miettarife schließen nicht ein: Kraftstoff und
Versicherung persönlicher Gegenstände. Die Berechnung
der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Übernahme
des Motorrades durch den Mieter.
b) Für das angemietete Motorrad besteht eine unbegrenzte
Haftpflichtversicherung (Personenschäden pauschal bis
100 Mio. € / pro Person bis 8 Mio. €). Außerdem besteht
eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, und
Wildschäden mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von €
300,-.
3. Pflichten des Mieters
Zum Mietbeginn ist ein gültiger Personalausweis oder ein
Pass mit Meldebestätigung und eine für das angemietete
Motorrad entsprechende gültige Fahrerlaubnis vorzulegen.
Alle Ausweise sind im Original vorzulegen. Sollte der
Mieter 2 Stunden später kommen als der vereinbarte
Mietbeginn, so sind wir berechtigt, das Fahrzeug nicht
länger frei zu halten und an den nächsten Kunden zu
vermieten.
Für Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung
abgedeckt sind (Wildschäden, Diebstahl, und Brand),
haftet der Mieter max. in der Höhe der Selbstbeteiligung
(€ 300,-). Im Schadensfall ist die Polizei unverzüglich
einzuschalten (auch bei selbstverschuldeten Unfällen
ohne Mitwirkung Dritter) und beim Vermieter ein
Schadensprotokoll aufzusetzen. Der Mieter haftet für
alle selbstverschuldeten Schäden bis max. 600,-- € (bei
gebuchter Reduzierung des Anteils 250,-- €). Bei
Missachtungen wie alkohol- und rauschbedingter
Fahruntüchtigkeit sowie Überlassung des Mietmotorrades
an eine nicht berechtigte Person trägt der Mieter die
Schäden in voller Höhe.
Schäden (Unfälle) müssen unverzüglich polizeilich
angezeigt werden, ansonsten behält sich der Vermieter
vor die gesamte Schadenshöhe vom Mieter zu verlangen.
Muß die Weiterfahrt mit dem Motorrad aufgrund eines
nicht durch den Mieter verursachten technischen Mangels
unterbrochen werden, hat der Mieter telefonisch über die
BMW Service Nummer den BMW Pannendienst zu informieren.
Kann der Mangel innerhalb von 24 Stunden durch den BMW
Service nicht behoben werden, hat der Mieter Anspruch
auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, sowie
entsprechende Kostenrückerstattung für die Wartezeit.
4. Übergabe und Rücknahme des Motorrads
Zum Führen des Motorrads ist nur der im Mietvertrag
namentlich genannte Fahrer berechtigt. Für jeden
weiteren Fahrer wird der jeweilige Ausweis und der
Führerschein gesondert benötigt. Das Motorrad wird voll
getankt übergeben und muss voll getankt zurückgegeben
werden. Ist eine Nachtankung durch den Vermieter
gewünscht bzw. erforderlich, wird zu den
Treibstoffkosten noch eine Servicepauschale von € 15,-
erhoben. Die Rücknahme des Motorrads erfolgt, sofern
nicht anderweitig schriftlich vereinbart, am
Geschäftssitz des BMW Motorradzentrums Frankfurter Ring
29, 80807 München innerhalb der ausgehangenen
Geschäftszeiten. Sollte die Rückgabe des Fahrzeuges den
Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird
eine Tagesmiete des jeweiligen Fahrzeuges entsprechend
der aktuellen Preisliste berechnet. Wird durch eine
Verspätung die Einhaltung des nächsten Vermiettermins
unmöglich, so ist der entstandene Schaden dem Vermieter
zu ersetzen, der Anspruch wird mit der Kaution
verrechnet.
Wird das Motorrad vor den Geschäftsräumen außerhalb der
Geschäftszeiten abgestellt und entsteht dadurch ein
Schaden am Motorrad, so haftet der Mieter dafür in Höhe
der Selbstbeteiligung. Der Mieter ist verpflichtet das
Motorrad mit verriegeltem Lenkschloss abzustellen. Die
Rücknahme des Motorrades
Der Mieter ist nicht verpflichtet das Motorrad gereinigt
zurück zu bringen – sollte jedoch das Motorrad so massiv
mit Dreck und Schlamm überzogen sein, dass
Beschädigungen verdeckt sein könnten, behält sich der
Vermieter vor die Rücknahme erst nach der zeitlich
nächstmöglichen Reinigung vorzunehmen.
5. Nutzung des Motorrads
Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist auf den
Bereich der öffentlichen Straßen beschränkt. Jegliche
Nutzung des Motorrads in nicht öffentlichen Bereichen,
sowie die Nutzung des Motorrads zu Wettbewerbszwecken
ist strengstens untersagt. Dem Mieter ist es
insbesondere untersagt das Motorrad in fahruntüchtigem
Zustand zu benutzen, die Überlassung des Motorrades an
einen Dritten, der nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist. Bei
Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle Sach- und
Personenschäden in vollem Umfang.
Ohne schriftliche Genehmigung vom Vermieter darf der Mieter
weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch
für Zusatzeinrichtungen. Reparaturen darf der Benutzer
nur nach ausdrücklicher Zustimmung vom Vermieter in einer BMW
Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Auslandsfahrten: Das Motorrad darf nur in Deutschland
oder dem europäischen Ausland genutzt werden. Fahrten in
andere Länder bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
Vermieters.
6. Reparaturen
Reparaturen zur Erhaltung der Betriebs- oder
Verkehrssicherheit des Motorrads dürfen vom Mieter bis
500,--€ durch eine BMW Motorrad Vertragswerkstätte in
Auftrag gegeben werden. Der Rechnungsbetrag wird dem
Mieter nach Vorlage der Rechnung, die unbedingt auf:
Fa. Dirk Remmel, Waldstrasse 22, DE-85250 Altomünster,
USt-ID-nr: DE813701207 (Netto-Rechnung im EU-Ausland)
ausgestellt sein muss, zurück erstattet.
7. Verhalten bei Unfall
Der Unfall ist in jedem Fall polizeilich festzuhalten,
sowie der mitgelieferte Unfallbericht von allen
Unfallparteien auszufüllen. Die Mieter verpflichten sich
keine Schuldanerkenntnis abzugeben.
Der Vermieter ist so schnell wie möglich telefonisch zu
verständigen. (Notfallnummer siehe Aufkleber unter der
Sitzbank)
Bei Schadenseintritt ohne mögliche Weiterfahrt ist der
Mieter verpflichtet die Kosten für den Rücktransport zu
übernehmen, es sei denn er hat die angebotene Reifenpannen-
und Rückholabsicherung separat abgeschlossen.
8. Verlust von Schlüssel oder Fahrzeugpapieren
Für die Neubeschaffung eines durch den Mieter verlorenen
Zündschlüssels ist eine Kostenpauschale von 70,-€ durch
den Mieter zu bezahlen.
Bei Verlust des Fahrzeugscheins ist sofort bei der
nächsten deutschen Polizeidienststelle eine
Verlustanzeige aufzugeben und diese dem Vermieter
auszuhändigen. Die Kosten zur Erstellung eines
Ersatzfahrzeugscheines (bei durch den Mieter
verschuldeten Verlust ) in Höhe von 35,-€ sind vom
Mieter zu tragen
9. Rücktransport zur Vermietstation
Ist eine Weiterfahrt mit dem Motorrad aufgrund eines
nicht durch den Mieter verursachten technischen Mangels
(der nicht innerhalb von 24 Stunden durch den BMW
Service behoben werden kann) unmöglich, so ist der
Vermieter verpflichtet das Motorrad zu seinen eigenen
Lasten zurück zur Vermietstation zu transportieren.
Ist der technische Mangel durch das Verschulden des
Mieters oder einen Unfall entstanden, so hat der Mieter
sich entweder selbst um den Rücktransport zu seinen
Lasten zu kümmern oder kann alternativ den Rücktransport
dem Vermieter in Auftrag geben. Die Rücktransportkosten
betragen 1,- € pro Entfernungskilometer plus
Mautgebühren und Vignettenkosten.
10. Allgemeine Bestimmungen
Diese Vereinbarung repräsentiert abschließend alle
zwischen den Parteien bestehenden Abreden über die
Überlassung des Motorrades. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser
Vereinbarung oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Sollte
dieser Vertrag oder einzelne Bestimmungen davon ganz
oder teilweise unwirksam sein oder Lücken aufweisen, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die
unwirksame und/oder lückenhafte Bestimmung durch eine
solche wirksame oder vollständige zu ersetzen, die der
wirtschaftlichen Zwecksetzung und dem beiderseitigen
Interesse am nächsten kommt. Diese Vereinbarung
unterliegt in ihrer Errichtung, Auslegung und
Durchführung ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
Stand: 07.01.2012
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